Um für Menschen mit Behinderung in den Städten Bremen und Bremerhaven vergleichbare Möglichkeiten wie für Menschen ohne Behinderung zu schaffen, gibt es bereits eine Reihe von Angeboten und Maßnahmen, die sich auf den Alltag und das Leben im privaten Wohnraum beziehen.
Menschen, für die die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehr aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist, und denen auch privat kein Fahrzeug zur Verfügung steht, können in Bremen und Bremerhaven Leistungen zur Beförderung erhalten.
Die Leistung dient der Sicherstellung der Mobilität und damit der Sozialen Teilhabe.
Das Amt für Soziale Dienste in Bremen bzw. das Sozialamt in Bremerhaven prüfen bei Bedarf die persönlichen Voraussetzungen, die Rahmenrichtlinie kann über den nachstehenden Link aufgerufen werden:
Rahmenrichtlinie Sonderfahrdienst Land Bremen (Stand:01.01.2017) (pdf, 37.5 KB)
Der Stadtführer soll allen Bremer Bürgerinnen und Bürgern und allen Touristinnen und Touristen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die schnelle Erkenntnis ermöglichen, welche Orte und Einrichtungen sie gut besuchen und nutzen können. Es werden dafür umfangreiche und aussagefähige Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit und Erreichbarkeit bereitgestellt. Alle Informationen zu den Orten und Einrichtungen wurden von einem Team erhoben, in dem Menschen mit verschiedenen Behinderungen mitarbeiten.
Die Informationen beziehen sich auf verschiedene Branchen wie zum Beispiel Öffentliche Einrichtungen, Kulturelle Einrichtungen, Veranstaltungsorte, Gastronomie, Hotels.
Der Stadtführer ist unter www.bremen.de/barrierefrei zu finden.
Die Maßnahme ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, die bei nahezu allen alltäglichen Verrichtungen Unterstützung benötigen, in der eigenen Wohnung zu leben. Sie orientiert sich am individuellen Bedarf. Als gleichzeitig auf Pflege (im Sinne von Grundpflege), Hauswirtschaft und Teilhabe bezogenes Angebot verpflichtet sich die ISB zu einer ganzheitlichen Leistungserbringung. Dahinter steht das Prinzip der „Hilfen aus einer Hand“, was Alltagsabläufe -analog der nichtbehinderter Menschen- flexibel gestaltbar macht.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird durch das Amt für Soziale Dienste und das Gesundheitsamt in Stunden festgestellt.
Leistungsanbieter der Maßnahme sind:
Das „AKZENT – Wohnen“ ist ein Wohnangebot für erwachsene Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und einem Bedarf an rollstuhlgerechtem Wohnraum sowie einer Rund-um-die-Uhr-Unterstützungssicherheit. Die Unterstützungssicherheit wird durch einen Bereitschaftsdienst innerhalb der Häuser mit besonderem Service gewährleistet. Zugleich wird die notwendige häusliche Pflege und Eingliederungshilfe in der eigenen Wohnung erbracht.
Dieses ambulante Wohnmodell bietet für diese Personengruppe eine Alternative zur stationären Versorgung beziehungsweise ermöglicht den Wechsel aus einer stationären in eine ambulante Versorgungsform.
Die behinderten Menschen bewohnen die eigene Wohnung, schließen einen Mietvertrag und können ihre Versorgungssicherheit durch einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst der sich im Hause befindenden AKZENT- Pflegezentrale absichern.
Träger des Angebotes ist die Paritätische Dienste Bremen gGmbH.
Das LPF Training ermöglicht den Erhalt oder das Wiedererlangen der Selbständigkeit in allen Bereichen des täglichen Lebens blinder und/oder sehbehinderter Menschen. Es wird von einer speziell ausgebildeten Rehabilitationslehrerin durchgeführt.
Das Training wird derzeit nicht durch Träger aus Bremen angeboten. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V. berät zu Leistungsmöglichkeiten durch Träger aus dem Umland.
Diese Maßnahme richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Beeinträchtigung, wobei der individuelle Unterstützungsbedarf maßgeblich durch die geistige Beeinträchtigung entsteht. Angesprochen sind Personen, die im Elternhaus, bei Angehörigen oder in einer Lebensgemeinschaft mit einem nicht betreuten Menschen leben. Die Unterstützung findet im häuslichen Umfeld statt.
„Ambulante Sozialpädagogische Hilfen für geistig und mehrfach behinderte erwachsene Menschen“ hat zum Ziel, den beeinträchtigten Menschen so zu unterstützen, dass sie/er den Anforderungen des Alltags im Rahmen ihrer/seiner individuellen Normalität gewachsen ist. Ausgehend von den aktuellen Lebensumständen und vorhandenen Fähigkeiten werden persönliche Selbständigkeit, Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gefördert.
Die Maßnahme wird durchgeführt von den Leistungsanbietern:
Die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen endet spätestens mit Bezug von Regelaltersrente. Auch die Betreuung in Tagesförderstätten, die an Stelle einer Werkstattbeschäftigung erfolgt, soll diesem Prinzip folgen. Für behinderte Menschen, die ins Rentenalter gekommen sind, werden Einzel- oder Gruppenangebote im Rahmen des Seniorenmoduls vorgehalten. Die Finanzierung erfolgt über eine Pauschale, die sich an der Eingruppierung in eine Hilfebedarfsgruppe im Wohnen orientiert.
Rahmenrichtlinie für das Seniorenmodul (pdf, 196.1 KB)
Angebotsliste (pdf, 113.5 KB)
Eine Soziale Gruppenfahrt ist eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, die regelhaft mindestens vier Übernachtungen beinhalten sollte. Den Leistungsberechtigten soll die Begegnung und der Umgang mit anderen Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht werden. Soziale Gruppenfahrten müssen ein Eingliederungshilfeziel verfolgen; sie sind keine Urlaubsfahrten. Die Finanzierung der Sozialen Gruppenfahrten erfolgt über eine Pauschale Geldleistung.