Um für Menschen mit Behinderung in den Städten Bremen und Bremerhaven vergleichbare Möglichkeiten wie für Menschen ohne Behinderung zu schaffen, gibt es bereits eine Reihe von Angeboten und Maßnahmen, die sich auf den Alltag und das Leben im privaten Wohnraum beziehen.
Menschen, für die die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehr aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist, und denen auch privat kein Fahrzeug zur Verfügung steht, können in Bremen und Bremerhaven Leistungen zur Beförderung erhalten.
Die Leistung dient der Sicherstellung der Mobilität und damit der Sozialen Teilhabe.
Das Amt für Soziale Dienste in Bremen bzw. das Sozialamt in Bremerhaven prüfen bei Bedarf die persönlichen Voraussetzungen, die Rahmenrichtlinie kann über den nachstehenden Link aufgerufen werden:
Rahmenrichtlinie Sonderfahrdienst Land Bremen (Stand:01.01.2017) (pdf, 37.5 KB)
Diese Maßnahme richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Beeinträchtigung, wobei der individuelle Unterstützungsbedarf maßgeblich durch die geistige Beeinträchtigung entsteht. Angesprochen sind Personen, die im Elternhaus, bei Angehörigen oder in einer Lebensgemeinschaft mit einem nicht betreuten Menschen leben. Die Unterstützung findet im häuslichen Umfeld statt.
„Ambulante Sozialpädagogische Hilfen für geistig und mehrfach behinderte erwachsene Menschen“ hat zum Ziel, den beeinträchtigten Menschen so zu unterstützen, dass sie/er den Anforderungen des Alltags im Rahmen ihrer/seiner individuellen Normalität gewachsen ist. Ausgehend von den aktuellen Lebensumständen und vorhandenen Fähigkeiten werden persönliche Selbständigkeit, Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gefördert.
Die Maßnahme wird durchgeführt von den Leistungsanbietern:
Die Maßnahme ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, die bei nahezu allen alltäglichen Verrichtungen Unterstützung benötigen, in der eigenen Wohnung zu leben. Sie orientiert sich am individuellen Bedarf. Als gleichzeitig auf Pflege (im Sinne von Grundpflege), Hauswirtschaft und Teilhabe bezogenes Angebot verpflichtet sich die ISB zu einer ganzheitlichen Leistungserbringung. Dahinter steht das Prinzip der „Hilfen aus einer Hand“, was Alltagsabläufe -analog der nichtbehinderter Menschen- flexibel gestaltbar macht.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird durch das Amt für Soziale Dienste und das Gesundheitsamt in Stunden festgestellt.
Leistungsanbieter der Maßnahme sind:
Die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen endet spätestens mit Bezug von Regelaltersrente. Auch die Betreuung in Tagesförderstätten, die an Stelle einer Werkstattbeschäftigung erfolgt, soll diesem Prinzip folgen. Für behinderte Menschen, die ins Rentenalter gekommen sind, werden Einzel- oder Gruppenangebote im Rahmen des Seniorenmoduls vorgehalten. Die Finanzierung erfolgt über eine Pauschale, die sich an der Eingruppierung in eine Hilfebedarfsgruppe im Wohnen orientiert.
Rahmenrichtlinie für das Seniorenmodul (pdf, 196.1 KB)
Angebotsliste (pdf, 113.5 KB)
Das Modell Ambulantes Wohntraining ist eine zeitlich befristete Maßnahme, die Unterstützung beim Übergang von einer stationären Wohnform oder beim Übergang aus der Herkunftsfamilie in das Ambulant Betreute Wohnen bietet.
Die Leistungsberechtigten ziehen mit Beginn des Ambulanten Wohntrainings in eine eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft mit eigenem Mietvertrag. Unterkunft und Verpflegung sind nicht mehr Teil des Leistungsangebotes. Das ambulante Wohntraining ist auf 36 Monate begrenzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch ein gezieltes Training im Bereich der selbstständigen Lebensführung gefördert. Sie sind in der Lage Teile des Tages bzw. tageweise sowie in der Nacht ohne persönliche Unterstützung zu leben.
Es besteht der Anspruch pflegebedürftiger Menschen auf Leistungen der Pflegeversicherung, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden können.
Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein ambulantes Leistungsangebot.
Die Leistungsberechtigten sind Mieter einer eigenen Wohnung oder eines Teiles einer Wohnung in einer Wohngemeinschaft. Die Unterstützungsleistungen werden in einem Betreuungsvertrag festgehalten und einzelfallbezogen bedarfsgerecht erbracht. Sie werden an allen Wochentagen, einschließlich der Wochenenden und der Feiertage sowie zu jeder Tageszeit angeboten. Der Umfang der Unterstützungsleistungen orientiert sich am festgestellten individuellen Hilfebedarf.
Das Ambulant Betreute Wohnen umfasst keine kontinuierliche Hilfeleistung bzw. Aufsicht und keine nächtliche Betreuung.
Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden können.
Informationen in Leichter Sprache finden Sie im Flyer "Ambulant Betreutes Wohnen" (pdf, 83.9 KB).
Das Modell Quartierwohnen ist ein ambulantes Leistungsangebot, das Unterstützungsleistungen in der Nacht beinhaltet. Der Leistungsanbieter hält eine Quartierzentrale vor, die einerseits der Standort der Nachtbereitschaft oder Nachtwache ist und andererseits als Ort für inklusive Freizeit- und Bildungsangebote dient.
Die Leistungsberechtigten leben in der Nähe der Quartierzentrale in selbst angemieteten Wohnungen oder als Mieter in einer Wohngemeinschaft. Die Unterstützungsleistungen werden in einem Betreuungsvertrag festgelegt und einzelfallbezogen bedarfsgerecht erbracht. Sie werden an 365 Tagen im Jahr angeboten, der Umgang orientiert sich am festgestellten individuellen Hilfebedarf.
Es besteht der Anspruch pflegebedürftiger Menschen auf Leistungen der Pflegeversicherung, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden können.